Änderung der Verfahrensweise für die Clubmitgliedschaft

Liebe Vereinsmitglieder

Der Vorstand hat mit Beschluss vom 16.01.2025 eine Änderung der Verfahrensweise für die Clubmitgliedschaft beschlossen. Bislang wurde die Mitgliedschaft durch Überweisung des Mitgliedsbeitrags auf unser Bankkonto beglichen. Das wird sich ab dem Beitragsjahr 2025 ändern.

Was ändert sich?

Wir führen ab 2025 einen Mitgliedsantrag ein. Dieser kann von euch von unserer neuen Homepage unter diesem Link aufgerufen werden. Die Regelungen zur Mitgliedschaft findet ihr unter diesem Link.

Warum ändern wir das?

Bei Familienmitgliedschaften war bei der Überweisung oftmals unklar, wer alles darin enthalten sein soll. Von vielen Kindern, Jugendlichen und Studierende ist uns das Alter nicht bekannt, das aber für den Tarif relevant ist. Von vielen Mitgliedern haben wir keine vollständigen oder aktuelle Daten. Der wichtigste Grund für die Änderung ist aber ein rechtlicher. Mit der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2016 sind Personen, deren personenbezogene Daten in elektronischen Systemen gespeichert werden, über deren Umfang und Verwendung nicht nur zu informieren, sondern, ist von diesen auch das Einverständnis für eine Datenspeicherung einzuholen. Dieses Einverständnis wird nun mit dem Mitgliedsantrag von euch eingeholt.

Was ist zu tun?

Wollt ihr auch im Jahr 2025 die Vorzüge einer Mitgliedschaft nutzen, schickt uns bitte euren Mitgliedsantrag. Ihr könnt Einzel- oder Familienmitgliedschaften beantragen. Der Antrag erhält alle notwendigen Daten, mit denen wir euren individuellen Mitgliedsbeitrag bestimmen können. Personen ab 16 Jahren sind künftig eigenständige Mitglieder und benötigen einen eigenen Antrag.
Ihr habt die Möglichkeit in dem Antrag auch ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Entscheidet ihr euch dafür, wird eurer Mitgliedsbeitrag künftig direkt vom Konto eingezogen. Erteilt ihr ein solches Mandat nicht, erhaltet ihr zum 01.03.2025 per E-Mail eine Rechnung, die ihr dann überweisen könnt.

Wie lange läuft die Mitgliedschaft?

Ihr müsst ab sofort die Mitgliedschaft nicht mehr jährlich verlängern. Sofern ihr die Mitgliedschaft nicht bis zum 28.02. des Folgejahr kündigt, verlängert sie sich jeweils um ein weiteres Jahr. Euer Mitgliedsbeitrag wird 2026 bei einem erteilten SEPA-Lastschriftmandat erneut eingezogen oder ihr erhaltet wieder eine neue Rechnung. Bei Familien- und Studentenmitgliedschaften prüfen wir die Altersgrenzen und passen den Beitrag erforderlichenfalls an.

An wen schickt ihr den Mitgliedsantrag?

Ihr könnt den unterschriebenen Antrag einscannen und per E-Mail an kassier@utc-zwettl.at schicken. Ihr könnt ihn aber auch ausdrucken und im Tennisstüberl in die Holzkasse werfen oder ihn unserem Kassier Günther Haas, in der Mühlgrabengasse 3 in Zwettl senden. Habe ich weitere Vorteile von einem SEPA-Lastschriftmandat?
Ja, ihr könnt ab sofort im Shop unseres Buchungssystems Spielerguthaben kaufen. Wenn ihr uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erhaltet ihr sofort die Spielergutschrift und müsst nichts Weiteres tun. Der Betrag wird von uns in den Folgetagen von eurem Konto abgebucht.

Habt Ihr noch Fragen?

Sollte noch etwas unklar sein, wendet euch bitte an unseren Kassier Günther Haas (0664/5178198)
oder seinen Stellvertreter Julian Schmid (0664/1028233). Sie helfen euch gerne weiter.