Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden – mit Ausnahme des Jugendausschusses – in der Generalversammlung für eine zweijährige Dauer gewählt. Die Ausschussmitglieder werden vom Obmann unter Einbindung der jeweiligen Vorsitzenden ernannt.
Dem Jugendausschuss gehören alle 13- bis 17-jährigen Mitglieder an, die in einer oder mehreren UTC-Mannschaften gemeldet sind. Diese wählen vier Wochen nach einer ordentlichen Generalversammlung eine Doppelspitze bestehend aus einem Mädchen und einem Jungen. Diese beiden Personen haben im Vorstand ein gemeinsames Stimmrecht und sollen dort vor allem die Erwartungen und Wünsche unseres Nachwuchses einbringen.