Regelungen zur Mitgliedschaft

MitgliedtarifBeschreibungJahresbeitrag
Kindertarif Kinder bis 15 Jahre, deren Elternteile keine Mitgliedschaft besitzen30,00
JugendtarifJugendliche über 15 und bis 17 Jahre60,00
Studenten-/AzubitarifStudierende, Azubis, Wehr-/Ersatzdienstleistende bis 26 Jahre80,00
ErwachsenentarifPersonen ab 18 Jahren150,00
PartnertarifVerheiratete oder in Partnerschaft lebende zwei erwachsene Pesonen250,00
Familientarif IZwei verheiratete oder in Partnerschaft lebende erwachsene Personen und beliebig viele Kinder bis 15 Jahren 250,00
Familientarif IIaElternteil mit einem Kind bis 15 Jahre180,00
Familientarif IIbElternteil mit zwei oder mehr Kinder bis 15 Jahre210,00
PassivtarifOhne Nutzung des Sportangebots15,00

Beginn und Ende Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft beginnt mit Vorlage eines Mitgliedsantrags und verlängert sich, wenn die Mitgliedschaft nicht bis 30 Tage vor Ende des Beitragsjahres mündlich oder schriftlich gekündigt wird.
Beitragsjahr:
Das Beitragsjahr beginnt am 1. April eines Jahres und endet am 31. März des Folgejahres. Erstmitgliedschaften nach dem 1. September erhalten einen Rabatt von 50%. Über eine Reduzierung bei einem unterjährigen Ruhen einer bereits bezahlten Mitgliedschaft wird im Einzelfall entschieden.
Altersregelung:
Bei altersabhängigen Tarifen ist das Alter zu Beginn des Beitragsjahres maßgeblich. Die Inanspruchnahme eines solchen Tarifs setzt die Speicherung des Geburtsdatums im Buchungssystem voraus.
Jugendtarif:
Mit Erreichen des 16. Lebensjahr ist eine Familienmitgliedschaft nicht mehr möglich. Die Personen erhalten eine eigene Vollmitgliedschaft.
Studenten- und Auszubildendentarif:
Die Inanspruchnahme dieses Tarifs setzt einen Nachweis voraus. Wehrpflicht oder Ersatzdienst Leistende sind Studierenden und Auszubildenden gleichgestellt.
Leistungen einer Mitgliedschaft:

  • Kostenfreie ganzjährige Nutzung der Außenplätze (außer passive Mitgliedschaft)
  • Reduzierte Platzmiete in der Tennishalle (außer passiver Mitgliedschaft)
  • Teilnahme an Vereinsmeisterschaften und Gemeinschaftsveranstaltungen

Beitrittserklärung